Externe Datenschutzbeauftragte: Bestellung ja oder nein?

Nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Art. 37 und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §38 sind Sie in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sofern für Sie allerdings keine Verpflichtung zur Bestellung besteht, sollten Sie die Möglichkeit der freiwilligen Benennung eines (externen) Datenschutzbeauftragten aber nicht außer Acht lassen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, die gesetzlichen Bestimmungen in Punkto Datenschutz zu erfüllen und entsprechende Nachweise zu erbringen.

 

Datenschutzbeauftragte intern oder extern bestellen?

Datenschutzbeauftragte dürfen nach Art. 37  Absatz 6 der Datenschutz-Grundverordnung intern oder extern bestellt werden. Allerdings ist bei der Bestellung zu beachten, dass die Person über entsprechende berufliche Qualifikationen und insbesondere Fachwissen im Bereich Datenschutz verfügt (Art. 37 Abs. 5 DS-GVO). Deshalb ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, diese Position extern zu besetzen.

Externe Datenschutzbeauftragte

An dieser Stelle setze ich mich für Sie ein. Als externe Datenschutzbeauftragte im Ruhrgebiet stehe ich Ihrem Unternehmen oder Ihrer Praxis gerne zur Verfügung.

Dadurch profitieren Sie von:

  • einer neutralen Beratung ohne Interessenkonflikte gegenüber Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern sowie
  • kompetentem Fachwissen, durch regelmäßige Fortbildungen und Praxiserfahrungen.

Ich übernehme für Sie die Aufgaben der Externen Datenschutzbeauftragten nach Artikel 39 der DS-GVO.

Meine Leistungen

Diese umfassen im Wesentlichen:

    • Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers und seiner Beschäftigten über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten
    • Überwachung der Einhaltung aller Bestimmungen des Schutzes personenbezogener Daten
    • Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
    • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
    • Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde

Weitere Informationen

Das Thema Datenschutz umfasst ein breites Spektrum. Der Datenschutz im Gesundheitswesen unterliegt dabei noch einmal ganz besonderen und berufsspezifischen Regelungen. Für Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis bin ich als externe Datenschutzbeauftragte in NRW deshalb gerne und ganz individuell tätig.

Mitarbeiterschulungen werden auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und können sowohl vor Ort als auch mit unserem Online-Schulungstool durchgeführt werden. Auf Wunsch führe ich auch Workshops mit Ihren Mitarbeitern zur Optimierung Ihres Datenschutzmanagements durch.

Weitere Details erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie mich an. 

Ihre Dina Knorr – Externe Datenschutzbeauftragte im Ruhrgebiet / NRW